NOTAR
DR. FRANK BUCHHOLD, LL.M. EUR.

Immobilien


IMMOBILIEN

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung – erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Folgende Aspekte regelt Ihre Notarin / Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Aufteilung der Erschließungskosten und das
  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

 

Zur Anmeldung eines Kaufvertrages (Haus, Wiese oder Bauplatz) sowie einer Übergabe oder Schenkung können Sie gerne unsere unten stehenden Datenblätter verwenden. Diese senden Sie bitte ausgefüllt an uns zurück und wir werden einen entsprechenden Entwurf für Sie fertigen. 

 

Datenblatt Hauskauf
Datenblatt Hauskauf.pdf (312.36KB)

Datenblatt Hauskauf

Datenblatt Hauskauf.pdf (312.36KB)

Datenblatt Landkauf / Bauplatz
Datenblatt Landkaufvertrag .pdf (212.95KB)

Datenblatt Landkauf / Bauplatz

Datenblatt Landkaufvertrag .pdf (212.95KB)

Datenblatt Hausübergabe
Datenblatt Hausübergabe.pdf (126.67KB)

Datenblatt Hausübergabe

Datenblatt Hausübergabe.pdf (126.67KB)

Datenblatt Übergabe / Schenkung
Datenblatt Übergabe Schenkung (unbebautes Grundstück).pdf (212.43KB)

Datenblatt Übergabe / Schenkung

Datenblatt Übergabe Schenkung (unbebautes Grundstück).pdf (212.43KB)

KONTAKT

Anschrift

Trierer Straße 65
66869 Kusel

Telefon

06381 / 92330


Lageplan


ÖFFNUNGSZEITEN

Mo. – Fr.

8.00  bis 12.00
14.00 bis 17.00

Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

Sie möchten einen Kaufvertrag oder eine Übergabe anmelden?

Dann klicken Sie hier  Datenblätter 

Mitteilung der Steuer-ID

UNSERE LEISTUNGEN

Immobilien
Unternehmen
Vererben
Schenken
Familie
Notfallvorsorge
Schlichtung

 

 

 

 

HOME | NOTAR | LEISTUNGEN | KOSTEN | NOTARIAT | LINKS  – | SITEMAPIMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Letzte Änderung: 16.01.2025 © Notar Dr. Frank Buchhold, LL.M. Eur. 2025

 Dr. Frank Buchhold, LL.M. Eur.

Notar in Kusel

 

Externe Inhalte

Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.

Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.

Cookie-Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.


Technisch notwendige

Diese Cookies sind zum Betrieb der Webseite notwendig, z.B. zum Schutz vor Hackerangriffen und zur Gewährleistung eines konsistenten und der Nachfrage angepassten Erscheinungsbilds der Seite.


Analytische

Diese Cookies werden verwendet, um das Nutzererlebnis weiter zu optimieren. Hierunter fallen auch Statistiken, die dem Webseitenbetreiber von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden, sowie die Ausspielung von personalisierter Werbung durch die Nachverfolgung der Nutzeraktivität über verschiedene Webseiten.


Drittanbieter-Inhalte

Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.

Ablehnen

Alle akzeptieren

Speichern