TRANSPARENZREGISTER – GELDWÄSCHEGESETZ
Vor der Beurkundung müssen Notare die handelnden Personen sowie die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und dokumentieren. Sind bei einer Immobilien-Transaktion Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt, müssen Unternehmen zwingend vorab den hier abrufbaren „Fragebogen wirtschaftlich Berechtigter“ ausfüllen und dem Notar vor Beurkundung übermitteln. Hierdurch werden die internen Eigentums- und Kontrollstrukturen der Gesellschaft dokumentiert. Der Notar muss die Angaben des wirtschaftlich Berechtigten dann mit den Ergebnissen seiner eigenen Ermittlungen abgleichen.
Bei Transaktionen unter Beteiligung von Gesellschaften nehmen Notare Einblick in das Transparenzregister. Die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten müssen Unternehmen dem Transparenzregister zur Eintragung mitteilen und stets auf dem aktuellen Stand halten. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Hinweisblatt der Bundesnotarkammer entnehmen.
Die bisherige Mitteilungsfiktion durch Eintragung im Handelsregister gilt seit dem 01.08.2021 nicht mehr!
Sollte die Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur nicht schlüssig sein oder gar fehlen besteht ein Beurkundungsverbot. Dieses gilt auch bei fehlender Registrierung im Transparenzregister.

Fragebogen wirtschaftlich Berechtigter (1).pdf (185.3KB)
Fragebogen wirtschaftlich Berechtigter


Hinweisblatt Mitwirkungspflicht.pdf (38.43KB)
Hinweisblatt Mitwirkungspflicht

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Letzte Änderung: 16.01.2025 © Notar Dr. Frank Buchhold, LL.M. Eur. 2025
Dr. Frank Buchhold, LL.M. Eur.
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