NOTAR
DR. FRANK BUCHHOLD, LL.M. EUR.

Schenken

SCHENKEN UND VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Die Schenkung zu Lebzeiten – insbesondere von Grundstücken und Unternehmensanteilen – bietet steuerliche und familiäre Vorteile. Der Notar berät Sie umfassend und gestaltet rechtssichere Übertragungsverträge.

Unsere Leistungen:

  • Schenkungsverträge über Grundstücke und Immobilien
  • Übertragungsverträge mit Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht
  • Vorweggenommene Erbfolge mit Ausgleichsklauseln
  • Schenkungsverträge über Geldbeträge und andere Gegenstände
  • Steueroptimale Gestaltung durch rechtzeitige Schenkungen

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