SCHENKEN UND VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE
Die Schenkung zu Lebzeiten – insbesondere von Grundstücken und Unternehmensanteilen – bietet steuerliche und familiäre Vorteile. Der Notar berät Sie umfassend und gestaltet rechtssichere Übertragungsverträge.
Unsere Leistungen:
- Schenkungsverträge über Grundstücke und Immobilien
- Übertragungsverträge mit Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht
- Vorweggenommene Erbfolge mit Ausgleichsklauseln
- Schenkungsverträge über Geldbeträge und andere Gegenstände
- Steueroptimale Gestaltung durch rechtzeitige Schenkungen